Es gibt drei gute Gründe ,
die Volksinitiative mit Ihrer Unterschrift aktiv zu unterstützen:

Ohne Lotteriegelder kommt es zur Katastrophe. Denn der weitaus grösste Teil der Lotteriegewinne, rund 400 Mio. Franken pro Jahr, wird für Kultur und soziale Belange eingesetzt. Der Wegfall dieser Hilfe wäre katastrophal : Tausende von Veranstaltungen, Ausstellungen und Darbietungen würden ersatzlos gestrichen. Kulturelle Verarmung und soziale Probleme wären die Folgen. Das müssen wir verhindern !

Die Initiative im Wortlaut

Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff, folgendes Begehren :

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert :

Art. 106 Geldspiele

  1. Die vom Bund und die von den Kantonen bewilligten Geldspiele müssen dem Gemeinwohl dienen.
  2. Der Bund und die Kantone sowie die Kantone unter sich koordinieren ihre Geldspielpolitik.
  3. Sie sorgen für die Verhütung der Spielsucht.

Art. 106a (nouveau) Spielbanken

  1. Die Gesetzgebung über Spielbanken ist Sache des Bundes.
  2. Der Bund gewährt die Konzessionen für die Errichtung und für den Betrieb der Spielbanken ; dabei trägt er den regionalen Gegebenheiten Rechnung. Er stellt die Aufsicht über die Spielbanken sicher.
  3. Er erhebt eine ertragsabhängige Spielbankenabgabe ; der Abgabesatz wird vom Gesetz festgelegt und muss den Erfordernissen des Gemeinwohls entsprechen. Diese Abgabe ist für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt.

Art. 106b (nouveau) Lotterien und Wetten

  1. Der Bund legt die Grundsätze für die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten fest. Im àœbrigen sind die Kantone für diese Geldspiele zuständig.
  2. Die Kantone bewilligen die Veranstaltung der Lotterien und der gewerbsmässigen Wetten sowie die von den Veranstaltern organisierten Spiele. Sie stellen die Aufsicht über die Veranstalter und die Spiele sicher.
  3. Die Gewinne der Lotterien und der gewerbsmässigen Wetten sind vollumfänglich für die Unterstützung gemeinnütziger Zwecke namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport bestimmt.